Kassenleistung

Verordnungsweg

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Allgemein- und Hausarzt sowie Phoniater oder Neurologe) eine Heilmittelverordnung (Rezept).

Sie haben bereits ein Rezept, dann empfiehlt sich eine rasche Terminvereinbarung um ein Verfallen des Rezeptes zu vermeiden.

 

Kosten

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag wird die logopädische Therapie vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse 90% der Behandlungskosten. Lediglich 10% sowie die Verordnungsgebühr von Euro 10,00 fallen auf den Patienten zurück.

 

Wer wissen möchte, ob und wie man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, wendet sich bitte an die jeweilige Krankenkasse.

 

Termine

Wenn Sie eine logopädische Therapie verordnet bekommen haben, rufen Sie bitte an, um telefonisch einen ersten Termin zu vereinbaren.

In der Regel werden für den weiteren Verlauf der Therapie feste Termine ausgemacht.

Meist verordnet der Arzt zehn Therapiestunden.

Die Therapiezeit, die pro Termin verordnet wird beträgt 30, 45 oder 60 min.

Bei der Kindertherapie werden etwa fünf bis zehn Minuten der Therapiezeit auf die Beratung und Einbeziehung der Eltern verwandt.

 

Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.

 

Wird Ihnen von Ihrem Arzt ein Hausbesuch verordnet, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause statt.

 

(C) Logopädie Ossweil Inhaberin Sina Wiegand

Brandenburgerstraße 28 | 71640 Ludwigsburg-Ossweil

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